Die ursprüngliche und rechtlich bindende Version (in Französisch) ist unter gitweb.mageia.org/org/constitution erhältlich. Diese kann verbessert werden. Senden Sie uns Ihre Änderungsvorschläge, Sie können unter README sehen, wie.
Dies ist eine Übersetzung der Statuten des Vereines Mageia.Org. Da der Verein in Frankreich registriert ist, sind diese im Original in Französisch. Als Resultat hieraus ist diese Übersetzung nur informell als Information für die Benutzer, rechtlich bindend ist die französische Version. Sie können das französische Original unter einer der folgenden Adressen einsehen:
Verein unter dem (Französischen) Vereinsrecht von 1901
Mageia.Org
8B rue de la Terrasse 75017 Paris France
Statuten
Die Unterzeichneten:
- Anne Nicolas,
- Arnaud Patard,
- Damien Lallement,
- Nicolas Vigier,
- Olivier Blin,
- Romain d'Alverny,
- Séverine Wiltgen,
- Frédéric Cuif,
- Olivier Méjean,
- Colin Guthrie,
- Thomas Backlund,
- Anssi Hannula,
- Raphaël Gertz,
- Jérôme Quelin,
- Wolfgang Bornath,
- Josep L. Guallar-Estevem,
- Michael Scherer,
Gründungsmitglieder wollen einen Verein nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901 gründen.
Artikel 1 - Verfassung
Eine freiwillige Vereinigung nach dem französichen Gesetz vom 1. Juli 1901 und der französischen Verfügung vom 16. August 1901 wird hiermit geschlossen zwischen den Unterzeichneten und jeder Person, die die gegenwärtigen Statuten anerkennt.
Artikel 2 - Namensgebung
Der Verein trägt den folgenden Namen: Mageia.Org
Artikel 3 - Zweck
Der Verein ist ein Informationstechnologie-Verein auf Non-Profit-Basis gemäß der Regeln des französischen Gesetzes von 1901.
Der Zweck des Vereines ist:
- das freie Betriebssystem Mageia zu organiseieren, zu entwickeln und zu verbreiten;
- die Communities im Umfeld dieses Projektes zu koordinieren.
Artikel 4 - Eingetragene Geschäftsstellen
Die eingetragene Geschäftsstelle des Vereines ist in Paris, Frankreich:
Mageia.Org
8B rue de la Terrasse
75017 Paris
Frankreich
Die eingetragene Geschäftsstelle kann jederzeit durch eine Entscheidung des Boards der Direktoren verlegt werden.
Die Aktivitäten des Vereines können an jedem Ort außerhalb der Geschäftsstellen durchgeführt werden.
Artikel 5 - Dauer
Die Dauer des Vereines ist unbegrenzt, beginnend mit der Unterzeichnung der Statuten.
Ein Finanzjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Artikel 6 - Zusammensetzung des Vereines
Der Verein besteht aus:
- Gründungsmitgliedern,
- Ehrenmitgliedern,
- gönnenden Mitgliedern,
- spendenden Mitgliedern,
- aktiven Mitgliedern.
Gründungsmitglieder sind diejenigen Personen, die die Gründung des Vereines angeregt haben.
Die Auszeichnung als Ehrenmitglied kann von der Hauptversammlung an Personen vergeben werden, die dem Verein gegenüber besondere Dienste Leisten oder geleistet haben. Dieser Titel gibt denjenigen, die ihn erhalten haben, das Recht an den Hauptversammlungen teil- zunehmen, ohne hierfür einen finanziellen Beitrag zahlen zu müssen. Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind nicht wählbar.
Gönnende Mitglieder sind Personen, die eine jährliche Summe zahlen, die vom verwaltenden Council festgelegt wird. Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind nicht wählbar.
Spendende Mitglieder sind Personen, die einamlig spenden. Sie nehmen nicht an Hauptversammlungen teil und sund nicht wählbar.
Aktive Mitglieder sind Personen, die vom verwaltenden Council gewählt werden, nachdem sie von einem anderen aktiven Mitglied vorgeschlagen und gefördert wurden. Sie sind Personen, die in das Leben des Vereines eingebunden sind, entweder durch ihre nutzbringende Aktivität oder indem sie eine Funktion im Verein innehaben. Sie nehmen an Hauptversammlungen mit vollem Stimmrecht teil und sind wählbar.
Die Gründungsmitglieder sind Mitglieder, die aktiv an der Gründung des Vereines beteiligt waren.
Wenn ein aktives Mitglied nicht an den letzten zwei Hauptversammlungen teilgenommen hat und dort nicht durch jemanden vertreten wurde, wird er //de fakto// zu einem Ehrenmitglied.
Artikel 7 - Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann verloren werden als Resultat von:
- das Verfassen eines Briefes an den/die Vorsitzenden;
- Todesfall;
- Ausschluss ausgesprochen durch das Board der Direktoren wegen Nicht-Bezahlens der Beiträge oder eines Deliktes, das den moralischen oder materiellen Interessen des Vereines geschadet hat. Sie müssen hierzu eine Einladung des Boards der Direktoren per E-Mail erhalten, so dass sie sich vor diesem rechtfertigen können.
- einer Entscheidung des Boards der Direktoren wegen gewichtiger Gründe.
Artikel 8 - Das Board der Direktoren
Der Verein wird von einem Board der Direktoren geführt, das aus mindestens 6 und nicht mehr wie 12 Mitgliedern besteht, die aus den aktiven Mitgliedern von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Mitglieder des Boards der Direktoren werden für drei Jahre gewählt, es wird jährlich zu einem Drittel neu besetzt. Sie sind wiederwählbar.
Die Anzahl der wieder zu besetzenden Mitglieder des Boards ist gleich einem Drittel der Mitglieder des Boardes des aktuellen Jahres, abgerundet auf die nächste ganze Zahl (wenn es weniger also 12 Mitglieder sind), minimal jedoch die Anzahl der zurücktretenden Board-Mitglieder. Wiederbesetzt werden die Board-Mitglieder in der folgenden Reihenfolge: Zuerst die zurücktretenden Mitglieder, dann diejenigen, deren Wahl ins Board am Weitesten zurückliegt. Im Fall gleicher Wahldaten, bleibt derjenige oder bleiben diejenigen im Board, die am längsten Mitglieder des Vereines sind.
Falls Positionen vakant sind, bestimmt das Board der Direktoren provisorisch Vertreter der fehlenden Mitglieder. Die endgültigen Vertreter werden in der nächsten Hauptversammlung bestimmt. Die Amtszeit der vertretenden Mitglieder endet, wenn die Amtszeit der Boarmitglieder geendet hätte, die sie vertreten.
Das erste Board der Direktoren besteht nur aus den Mitgliedern des Exekutiv-Kommitees und wird ohne vorherige Anhörung durch Hinzuwahl vervollständigt.
Für jedes Mitglied des Boards, das an drei aufeinanderfolgenden Meetings nicht teilgenommen hat, wird angenommen, dass es zurücktritt.
Artikel 9 - Das Exekutiv-Kommitee
Das Board der Direktoren wählt aus seinen Mitgliedern durch geheime Abstimmung ein Exekutiv-Kommitee mit den folgenden Positionen:
- der/dem Vorsitzenden,
- der/des Sekretärin/s,
- der/des Schatzmeisterin/s.
Das Exekutiv-Kommitee wird jedes Jahr neu gewählt, die Mitglieder können wiedergewählt werden.
Das erste Exekutiv-Kommitee besteht aus:
- Anne Nicolas, geboren am 18. Februar 1971 in Maisons-Lafittes (78), Französische Nationalität: Vorsitzende ;
- Damien Lallement, geboren am 21. Mai 1980 in Lille (59), Französische Nationalität: Schatzmeister ;
- Arnaud Patard, geboren am 26. Januar 1980 in Harfleur (76), Französische Nationalität: Sekretär ;
Artikel 10 - Pflichten der Mitglieder des Exekutiv-Kommitees
10.1 - Der/die Vorsitzende beruft die Meetings des Boards der Direktoren ein.
Er/Sie repräsentiert den Verein in allen öffentlichen Belangen und hat alle Entscheidungsgewalt, die er/sie hierfür benötigt.
Er/Sie ist qualifiziert, als Angeklagte/r vor Gericht im Namen des Vereines aufzutreten und als Kläger/in mit einer einfachen Mehrheit des Boards der Direktoren.
Er/Sie kann unter den gleichen Bedingungen gerichtliche Entscheidungen anfechten.
Er/Sie kann außergerichtliche Vergleiche mit einer einfachen Mehrheit des Exekutiv-Kommitees anstreben.
Er/Sie sitzt allen Versammlungen vor. Im Fall der Abwesenheit oder Krankheit wird er/sie durch den/die Stellvertreter/in vertreten oder, wenn diese/r nicht verfügbar ist, durch das höchstrangige Mitglied des Boards der Direktoren, bei gleichem Rang durch den/die Ältesten.
10.2 - Der/die Generalsekretär/in ist verantwortlich für alle Korrespondenz und die Aufzeichnungen des Vereins.
Er/Sie schreibt die Protokolle aller Versammlungen und Board-Meetings und generell alle Schriftstücke über die Funktionen des Vereins, mit Ausnahme seiner Buchhaltung.
Er/Sie ist verantwortlich für das „special register“, wie es in Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und Artikel 6 der Verfügung vom 16. August 1901 beschrieben wird. Er stellt sicher, dass die dort festgesetzten Formalitäten eingehalten werden.
10.3 - Der/die Schatzmeister/in ist verantwortlich für die Verwaltung der Aktive des Vereins
Unter der Überwachung der/des Vorsitzenden führt er/sie alle Zahlungen des Vereines aus und erhält alle Gelder, die dem Verein gehören.
Er/sie ist verantwortlich für die Buchhaltung aller von ihm/ihr ausgeführten Arbeitsschritte, er berichtet hierüber auf der jährlichen Hauptversammlung, die so weit nötig seine Verwaltung genehmigt.
Artikel 11 - Meetings des Boards der Direktoren
Das Board der Direktoren trifft sich, wenn der/die Vorsitzende dazu einlädt, jedoch mindestens einmal in sechs Monaten oder auf Bitte eines Viertels seiner Mitglieder.
Das Board der Direktoren kann Meetings über Telefonkonferenzen oder über authentifizierte IRC-Chats (Internet Realy Chat) abhalten.
Die Anwesenheit der Hälfte der Mirglieder des Boards der Direktoren ist notwendig, damit seine Entscheidungen gültig sind.
Entscheidungen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.
Im Falle der Parität hat der/die Vorsitzende die entscheidende Stimme.
Die Meetings werden protokolliert.
Die Protokolle werden vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in unterschrieben. Sie werden ohne Lücken und Änderungen auf nummerierten Seiten geschrieben und werden in der eingetragenen Geschäftsstelle des Vereines aufbewahrt.
Das Board der Direktoren ist mit allen Vollmächten versehen, die notwendig sind, um die Zwecke des Vereines zu erfüllen und die nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind.
Es beruft die Hauptversammlung ein.
Es überwacht die Verwaltung des Exekutiv-Kommitees und kann von diesem einen Bericht über seine Handlungen verlangen.
Es entscheidet über die Zulassung und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
Es ermächtigt den/die Vorsitzende/n und den/die Schatzmeister/in, jegliche Käufe, Abtretungen oder Mieten vorzunehmen, die für das Funktionen des Vereins notwendig sind.
Zusätzlich können die Mitglieder des Boards eine Vergütung für ihre Ausgaben erhalten.
The deliberations of the Board of Directors about property acquisitions, exchanges and transferrals necessary for the purposes of the association, taking on of mortgages on those properties, leases exceeding nine years, transferrals of possession and loans must be approved by the general assembly.
Article 12 - Ordinary general assembly meeting
The general assembly meeting is composed of the founding members, the active members, the honorary members and the benefactor members of the association, upto date with their subscription dues.
It meets at least once a year, at the latest six months after closing of the accounting year and each time when it is convoked by the board of directors, or at request of at least a quarter of it's members.
For each meeting, the convocations must be sent 10 days in advance and contain its agenda. The calls are sent by e-mail and by displaying them on the association's web site.
The agenda is set by the board of directors.
The chairman is the president of the general meeting.
The chairman describes the state of affairs of the association.
The treasurer accounts for his administration in a financial report which he submits for the general meeting's approval.
The general meeting acquaints itself with the board of director's administrative reports.
It approves the financial report of the past year's accounts, votes on the budget of the next year's accounts, deliberates the questions on the agenda and if applicable, votes on the renewals in the board of director's memebers.
All deliberations of the general meeting are taken with a simple majority of the rexpressed votes. However, dismissals from the board of directors are decided by a three-quarter majority.
The general assembly quorum is set at 50% of the present and represented members. Any member cannot have more than two powers to vote.
The secret ballot is adopted if a member asks for it.
Ballot conditions are defined each year by the board of directors.
Board of director's deliberations concerning property acquisition, transferral and alienation necessary for the purposes of the association, taking on of a mortgage on this property, leases beyond nine years, alienation of possession and loans must be approved by the general meeting.
Minutes of the meetings' deliberations are recorded by the secretary in a register and signed by himself and the chairman.
Article 13 - Extraordinary general meeting
The statutes can be modified by the general meeting, at the board of directors' instigation, or at the instigation of at least 20% of the members that attend the general meeting.
In each case, the proposed modifications are recorded in the next general meeting's agenda which must be sent to every assembly member two weeks in advance.
The extraordinary general meeting's deliberations are invalid if not at least one third of it's members are present or represented.
If this quorum is not reached, a second general meeting is called with the same agenda, with a delay of at least two weeks' time.
No quorum is required for the second call.
The statutes can only be modified with a two-third majority of the members present, both after the first and after the second convocation.
Article 14 - Dissolution
The general meeting can also be called, on the same terms as above, to pronounce it's opinion about the dissolution of the association.
It's deliberations are not valid if not at least half of it's members are present or represented.
If this quorum is not reached, a second assembly is called for, with the same agenda, after a minimum period of two weeks' time.
For the second convocation a quorum is not required.
The dissolution of the association can only be approved with a two-thirds majority of the members present, both after the first and after the second call.
The general meeting makes one or several liquidators responsible for the liquidation of the association's liabilities and assets.
It gives the net assets to one or several similar organisations, or to any one organisation it will decide, but excepting the members of the association.
The liquidator(s) is (are) charged to carry out all declarations and publication formalities as provided for by the laws and regulations currently in force.
Article 15 - Resources
The association resources are made up of:
- help, mostly financial, that can be put at the disposal of the association by any natural or legal person
- donations received by natural or legal persons
- income from assets
- subcriptions or inscriptions of its members as they are set by the general meeting
- grants from the State, from departmental or communal authorities, and from public enterprises
- resources created on an exceptional basis and as far as needed with any agreement by the authorities (collections, lectures, raffles, meetings, shows, etc., authorised for the profit of the association)
- sales to the members
and any other resources authorised by the law
- proceeds from sales of assets or of services delivered
- industrial property ('trademark') revenues.
Article 16 - Interne Regelungen
Das Board der Direktoren darf interne Regelungen erlassen, die von der Hauptversammlung genehmigt werden.
Solche Regelungen - wenn vorhanden - verändern die Ausführungen der aktuellen Statuten.
Sie dürfen auch Probleme beheben, die in diesen Statuten nicht vorhergesehen wurden.
Genauso ist es möglich, diese internen Regelungen zu aktualisieren, wobei das Board der Direktoren diese der Hauptversammlung zur Genehmigung vorlegen muss.
Die internen Regelungen sind für alle Mitglieder des Vereines maßgeblich.
Article 17 - Gerichtsbarkeit
Das zuständige Gericht für alle Handlungen des Vereins ist dasjenige in dessen Zuständigkeitsgebiet sich die eingetragene Geschäftsstelle befindet.